Torsten Kubbe Naturführungen + Themenwanderungen
Torsten Kubbe                              Naturführungen + Themenwanderungen

Und noch das Kleingedruckte

Der guten Ordnung halber - aber nichts Dramatisches - hier einige Spielregeln, die Sie bei der Buchung einer meiner Touren wissen sollten.

 

        Teilnahmebedingungen:

  • Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Es besteht kein Unfallversicherungsschutz von Seiten des Veranstalters für den Teilnehmer.
  • Der Teilnehmer versichert, dass von seiner Seite keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, an der Tour teilzunehmen.

  • Der Veranstalter behält sich vor, eine Tour auch kurz vor Beginn oder währenddessen abzusagen / zu beenden, wenn es z. B. durch wetterbedingte Ereignisse oder andere Risiken zu einer Gefährdung der Teilnehmer kommen könnte. In solchen Fällen leistet der Veranstalter keine Erstattung der Anreisekosten.

  • Versäumt ein Teilnehmer infolge von eigener Verspätung einen Teil bzw. die komplette Tour, besteht kein Anspruch auf Minderung des Teilnahmeentgelts und auf Erstattung der Anreisekosten. Das gleiche gilt für den Fall, wenn der Teilnehmer, unabhängig von den Gründen, die Tour vorzeitig auf eigenen Wunsch beendet.

  • Der Veranstalter behält sich vor, in begründeten Fällen einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen (z. B. offensichtliche körperliche Versehrtheit bzw. Überforderung, stark alkoholisierte Teilnehmer, mutwillig störend auftretende Teilnehmer, Teilnehmer mit völlig ungeeignetem Schuhwerk, usw.). In solchen Fällen leistet der Veranstalter keine Erstattung der Anreisekosten.

  • Der Veranstalter behält sich vor, in begründeten Fällen einzelne Personen auch während der laufenden Tour von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn sich diese wiederholt erheblich störend und / oder grob fahrlässig verhalten und gegen klare Richtlinien verstoßen (z. B. permanentes Verlassen der befestigten Wege in Schutzgebieten, absichtliches Betreten von offensichtlich gefährlichen Stellen wie z. B. Abbruchkanten etc., mutwilliges Stören, Beschädigen oder Zerstören von Pflanzen und Tieren, Entfachen von Feuer, usw.). In solchen Fällen leistet der Veranstalter keine Erstattung des Teilnahmeentgelts und der Anreisekosten.

  • Der Veranstalter haftet nicht für Verschmutzungen oder Beschädigungen an Kleidung und Ausrüstung der Teilnehmer.  

Rausgehen und Bewegen, Entdecken und Erleben!

Aktuelles

 

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So, 05.05.2024 - 11:00 Uhr

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